Rechtsprechung
AG Stuttgart, 25.02.2019 - B 894/18 LM |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Baden-Württemberg
§ 703d Abs 2 ZPO, Art 15 Abs 1 Buchst c EGV 44/2001, Art 15 Abs 1 Buchst c VollstrZustÜbk
Mahnverfahren: Zuständigkeit des inländischen Mahngerichts bei ausländischem Antragsgegner - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 06.09.2012 - C-190/11
Die Möglichkeit für einen Verbraucher, einen ausländischen Gewerbetreibenden vor …
Auszug aus AG Stuttgart, 25.02.2019 - B 894/18
Deswegen hat der Europäische Gerichtshof betont, dass es um die Herstellung von Geschäftsbeziehungen zu Verbrauchern in anderen Staaten und um die Gewinnung von Kunden in diesem Staat (EuGH, NJW 2012, 3225 [Tz. 75 und 80]) gehe.Der Europäische Gerichtshof hat indes zu der parallelen Regelung in Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe c) der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22.12.2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen entschieden, die Bestimmung verlange nicht, dass der Vertrag zwischen Verbraucher und Unternehmer im Fernabsatz geschlossen werde (EuGH, NJW 2012, 3225 [juris LS]).
- BGH, 09.02.2017 - IX ZR 67/16
Verbrauchergerichtsstand: Vorliegen eines Kapitalanlagevertrags zu …
Auszug aus AG Stuttgart, 25.02.2019 - B 894/18
Das schützenswerte Interesse des Verbrauchers, nicht vor einem ausländischen Gericht seine Rechte verfolgen zu müssen, besteht bei einer grenzüberschreitenden Ausrichtung des Angebots des Unternehmers unabhängig davon, ob die Vertragsleistung im Wohnsitzstaat des betreffenden Verbrauchers zu erbringen ist oder nicht (BGH, ZIP 2017, 985 [juris Rz. 35]).